Zwei Wege führen dazu, ein Darlehen schneller zurückzuzahlen: eine von vornherein höhere Tilgung oder eine vereinbarte Sondertilgung, die Sie einmal im Jahr leisten. Rechnerisch führen beide zum selben Ziel. In der Praxis unterscheiden sie sich in einem Punkt, der über Jahre wichtiger sein kann als jeder Zehntelprozentpunkt beim Zins.
Der Rechenvergleich
Damit der Vergleich fair ist, muss in beiden Varianten derselbe Jahresbetrag fließen. Mal angenommen, es geht um 300.000,00 € zu 3,80 % Sollzins. Alle Zahlen sind frei gewählte Beispielwerte:
- Variante A: Rate 1.450,00 € (2,00 % anfängliche Tilgung) plus 6.000,00 € Sondertilgung einmal im Jahr
- Variante B: derselbe Jahresbetrag als laufende Rate, also 1.950,00 € im Monat (4,00 % anfängliche Tilgung)
| A: Sondertilgung | B: höhere Rate | |
|---|---|---|
| Monatsrate | 1.450,00 € | 1.950,00 € |
| zusätzlich im Jahr | 6.000,00 € | 0,00 € |
| Restschuld nach 10 Jahren | 155.552,74 € | 154.292,56 € |
| schuldenfrei nach | 18 Jahre 0 Monate | 17 Jahre 8 Monate |
| Zinsen insgesamt | 114.512,91 € | 111.893,63 € |
Der Unterschied beträgt 2.619,28 € über achtzehn Jahre, also rund 145,00 € im Jahr. Die höhere Rate gewinnt, und der Grund ist einfach: Sie wirkt jeden Monat, die Sondertilgung erst am Jahresende. Bis dahin läuft der Zins auf dem höheren Saldo weiter.
Warum trotzdem oft die Sondertilgung besser ist
2.619,28 € sind Geld. Aber sie sind der Preis für etwas, das in einer Finanzierung über achtzehn Jahre erheblich mehr wert sein kann: Beweglichkeit.
Die höhere Rate ist eine Verpflichtung. Sie läuft weiter, wenn das Auto kaputtgeht, die Heizung getauscht werden muss, ein Einkommen wegfällt oder ein Kind kommt. Die Sondertilgung dagegen ist ein Recht, keine Pflicht. In einem guten Jahr zahlen Sie sie, in einem schlechten lassen Sie sie aus – ohne mit der Bank sprechen zu müssen, ohne Vertragsänderung, ohne Gebühr.
Anders gesagt: Sie kaufen sich für rund 145,00 € im Jahr die Möglichkeit, in einem schwierigen Jahr 500,00 € im Monat weniger zahlen zu müssen. Ob dieser Preis angemessen ist, hängt allein davon ab, wie sicher und wie gleichmäßig Ihr Einkommen ist.
Worauf es im Vertrag ankommt
Ein Sondertilgungsrecht ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Vereinbarung. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit festem Sollzins besteht während der Zinsbindung grundsätzlich kein freies Recht auf vorzeitige Rückzahlung. Zwei gesetzliche Ausnahmen gibt es:
- Nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang greift ein Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist. Danach können Sie vollständig ablösen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
- Bei einem berechtigten Interesse – typischerweise dem Verkauf der Immobilie – können Sie vorzeitig zurückzahlen; die Bank kann dafür allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Alles darüber hinaus steht oder fällt mit dem Vertrag. Prüfen Sie deshalb vier Punkte:
- Höhe. Üblich sind fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme im Jahr. Bei 300.000,00 € sind das 15.000,00 € – deutlich mehr, als die meisten je brauchen. Wichtig ist die Bezugsgröße: ursprüngliche Summe, nicht aktuelle Restschuld.
- Kostenfreiheit. Das Recht sollte ohne Aufschlag auf den Zinssatz eingeräumt werden. Manche Institute lassen sich Sondertilgungsrechte über den Zins bezahlen – dann rechnen Sie nach, ob es sich lohnt.
- Übertragbarkeit. Verfällt ein nicht genutztes Jahr, oder lässt es sich ins nächste mitnehmen? Meist verfällt es. Das spricht dafür, kleinere Beträge regelmäßig zu leisten statt auf den großen Wurf zu warten.
- Termin und Anrechnung. Zu welchem Zeitpunkt wird die Zahlung auf die Schuld angerechnet? Wer im Januar zahlt, spart ein volles Jahr Zinsen auf diesen Betrag; wer im Dezember zahlt, fast nichts.
Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist der einzige, der nichts kostet: Sondertilgungen möglichst früh im Jahr leisten. Bei 6.000,00 € und 3,80 % Zins macht der Unterschied zwischen Januar und Dezember rund 209,00 € aus – jedes Jahr.
Der pragmatische Weg
In der Praxis muss man sich selten entscheiden. Sinnvoll ist meist eine Kombination: eine Tilgung, die zum Renteneintritt auf null führt und die Sie auch in einem schlechten Jahr tragen, plus ein großzügiges, kostenfreies Sondertilgungsrecht für alles darüber hinaus.
Wichtiger als die Wahl zwischen A und B ist ohnehin, dass überhaupt getilgt wird. Warum eine Tilgung von einem Prozent bei heutigen Zinsen zum Problem wird, steht im Beitrag Ein Prozent Tilgung. Was Ihr Haushalt dauerhaft trägt, rechnen Sie im Kapitaldienst-Selbstcheck nach.
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht auf Sondertilgung?
Ein freies Recht nur, wenn es im Vertrag steht. Gesetzlich gibt es zwei Ausnahmen: das Kündigungsrecht nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang mit sechsmonatiger Frist – dann ist die Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich – und die vorzeitige Rückzahlung bei berechtigtem Interesse, etwa beim Verkauf der Immobilie, für die eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann.
Kostet ein Sondertilgungsrecht Zinsaufschlag?
Bei vielen Instituten nicht, bei manchen schon. Fragen Sie ausdrücklich nach dem Zinssatz mit und ohne dieses Recht. Ein Aufschlag von 0,05 Prozentpunkten auf 300.000,00 € kostet im ersten Jahr 150,00 € – das lohnt sich nur, wenn Sie das Recht auch nutzen.
Was ist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung?
Die fällt an, wenn Sie mehr zurückzahlen, als der Vertrag erlaubt, und die Bank vorzeitig entlassen. Innerhalb eines vereinbarten Sondertilgungsrechts entsteht sie nicht. Genau deshalb ist der vereinbarte Rahmen so wichtig.
Lieber Sondertilgung oder Geld anlegen?
Eine Sondertilgung bringt sicher und steuerfrei genau den Sollzins Ihres Darlehens. Eine Anlage muss diesen Zins nach Steuern erst übertreffen, und zwar bei vergleichbarer Sicherheit. Bei einem vermieteten Objekt ändert sich die Rechnung, weil die Zinsen dort Werbungskosten sind – dann sinkt der effektive Vorteil der Tilgung um Ihren Steuersatz.
Wann im Jahr sollte ich sondertilgen?
So früh wie möglich, sofern der Vertrag keinen festen Termin vorschreibt. Bei 6.000,00 € und 3,80 % Zins liegen zwischen Januar und Dezember rund 209,00 € Zinsersparnis – ohne dass Sie einen Euro mehr aufwenden.
Stand: 11. August 2026. Alle Zahlen sind frei gewählte Beispielwerte und vollständig durchgerechnet. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

