Ein Bausparvertrag ist kein Selbstzweck – er ist auf ein Ziel in der Zukunft gerichtet: die eigene Immobilie, eine neue Küche, das Bad, oder der Grundstock für Kinder und Enkel. Dieser Rechner beantwortet die zwei Fragen, die am Anfang stehen: Welche Bausparsumme brauche ich? Und: Was muss ich dafür monatlich sparen – nach Abzug der staatlichen Förderung?
Bausparsummen-Rechner mit staatlicher Förderung
Sie geben Ziel, Zeithorizont und Tarifprofil vor – der Rechner ermittelt die passende Bausparsumme, die nötige Sparrate und rechnet die staatlichen Prämien gegen. Die Tarifwerte sind je Profil fest, wie bei jeder Bausparkasse.
Staatliche Förderung
Die vier Tarifprofile bilden typische Tarif-Bauarten neutral nach; konkrete Konditionen legt jede Bausparkasse tariflich fest. Vereinfachungen: jährliche Zinsgutschrift, Zuteilung zum Zieltermin unterstellt (real entscheidet zusätzlich die Bewertungszahl), Wohn-Riester nicht berücksichtigt. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen.
Für wen sich ein Bausparvertrag heute lohnt
- Als Zinssicherung für eine bereits laufende Finanzierung – der wichtigste Anwendungsfall. Was das bringt, rechnet der Bauspar-Kombi-Check durch.
- Als Modernisierungsrücklage: Wer weiß, dass in zehn Jahren Heizung, Fenster oder Bad anstehen, spart zweckgebunden an – mit der Option auf ein zinsgünstiges Darlehen, falls es teurer wird als geplant.
- Für Kinder und Enkel: Kleine Beträge über 15 bis 20 Jahre, das Kind hat kein eigenes Einkommen und erfüllt die Prämiengrenzen sicher. Wichtig: Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes – das Geld gehört dann rechtlich ihm.
- Wenn der Arbeitgeber VL zahlt: Nicht abgerufene vermögenswirksame Leistungen sind verschenktes Geld – plus bis zu 42,30 € Sparzulage im Jahr.
Und wann nicht? Wer schlicht Vermögen aufbauen will und keine wohnwirtschaftliche Verwendung plant, fährt mit anderen Anlageformen meist besser: Bausparguthaben wird bewusst niedrig verzinst, die Abschlussgebühr kostet Rendite. Der Wert des Bausparvertrags liegt im garantierten Darlehenszins und der Zweckbindung – nicht in der Guthabenverzinsung. Wie ein Bauspardarlehen funktioniert, erklärt die Seite Bauspardarlehen und Kombi-Finanzierung.
Rechtsgrundlagen: Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG); Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG); Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG). Stand: August 2026. Allgemeine Bildungsinhalte, keine Beratung; alle Angaben ohne Gewähr.
Weitere Rechner und Checklisten
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