Kaufen und Kosten

Kaufwege, Nebenkosten, Vertraege und alles, was vor der Unterschrift zu klaeren ist.

Ledermappe, weißer Umschlag und kleine Pflanze auf einem Schreibtisch als Sinnbild für steuerliche Unterlagen

Erbbaurecht: Wann es sich rechnet und wann nicht

Ein Haus auf einem Erbbaugrundstück kostet oft dreißig bis vierzig Prozent weniger als ein vergleichbares Objekt mit eigenem Grund. Für viele Käufer ist das der einzige Weg, überhaupt an eine Immobilie zu kommen. Der Preisunterschied hat allerdings einen Grund, und er lässt sich beziffern. Was ein Erbbaurecht ist Sie kaufen das Gebäude, nicht das Grundstück. […]

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Ruhige Wohnstraße mit alten Bäumen im Morgenlicht als Sinnbild für die Mikrolage

Was im Exposé fehlt

Ein Exposé ist ein Werbetext. Das ist keine Kritik, sondern seine Aufgabe: Es soll Interesse wecken und zur Besichtigung führen. Wer es als Informationsquelle liest, liest es falsch. Interessanter als das, was drinsteht, ist deshalb fast immer das, was fehlt. Denn Weglassen ist erlaubt – Falschangaben sind es nicht. Ein guter Makler lässt weg, was

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Schlüsselbund, leere Blätter, Brille und Kaffeetasse auf einem dunkelblauen Schreibtisch

Nebenkosten mitfinanzieren: Was das wirklich kostet

Die Kaufnebenkosten sind der unangenehmste Posten beim Immobilienkauf: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, oft noch die Maklerprovision. Ohne Makler sind das ab etwa fünfeinhalb Prozent des Kaufpreises, mit hälftig geteilter Provision typischerweise zehn bis dreizehn Prozent – Geld, das vollständig verschwindet, ohne einen Gegenwert zu schaffen. Genau deshalb liegt die Frage nahe, ob man sie nicht einfach

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Füllfederhalter mit goldener Feder auf einer geschlossenen dunklen Ledermappe

Fünf Sätze im Kaufvertrag, auf die es ankommt

Der Entwurf des Kaufvertrags kommt meist zwei Wochen vor dem Notartermin. Er ist zwanzig bis vierzig Seiten lang, in einer Sprache verfasst, die niemand freiwillig liest, und die meisten Käufer überfliegen ihn mit dem Gefühl, ohnehin nichts ändern zu können. Das ist ein Irrtum. Der Entwurf ist verhandelbar, solange nicht unterschrieben ist – und danach

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