Förderung: BAFA, KfW und die Landesförderbanken

Für Kauf, Bau und Sanierung gibt es Fördermittel auf drei Ebenen: KfW (Darlehen und Zuschüsse des Bundes), BAFA (Zuschüsse für Einzelmaßnahmen) und die Förderbanken der Länder. Sie lassen sich teilweise kombinieren – und haben eine gemeinsame, unerbittliche Regel: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Wer den Auftrag erteilt und dann fördern will, geht leer aus.

Die Arbeitsteilung seit der BEG-Reform

WerWofürForm
KfWHeizungstausch (Programm 458), Effizienzhaus-Neubau und -Sanierung, Wohneigentumsprogramm, altersgerechter UmbauZuschuss bzw. zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss, über die Hausbank
BAFAEinzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Anlagentechnik, Heizungsoptimierungdirekter Zuschuss
Landesförderbankenergänzende Landesprogramme, Familienförderung, Stadtumbau, Denkmalpflegeje Land unterschiedlich

BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Seit der Neuordnung fördert das BAFA die Gebäudehülle und Anlagentechnik, während der Heizungstausch bei der KfW liegt. Die Eckwerte:

  • 15 % Grundförderung auf förderfähige Kosten für Dämmung von Dach, Wand und Keller, Fenster und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz sowie Anlagentechnik (z. B. Lüftung).
  • + 5 % iSFP-Bonus, also 20 %, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist – der Fahrplan selbst wird ebenfalls bezuschusst und ist meist der wirtschaftlich sinnvollste erste Schritt.
  • Heizungsoptimierung (u. a. hydraulischer Abgleich) und Emissionsminderung bei Biomasseanlagen mit eigenen, teils deutlich höheren Sätzen.
  • Zwingend: Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes; dessen Honorar ist anteilig förderfähig.

Wichtig: Die BEG-Förderrichtlinie wurde zum 21. Juli 2026 geändert – unter anderem entfielen der frühere Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse. Prüfen Sie vor jeder Planung den tagesaktuellen Stand auf bafa.de.

KfW: Darlehen mit Tilgungszuschuss

Der Heizungstausch läuft über die KfW mit 30 % Grundförderung und Bonusstufen, die zusammen deutlich höhere Fördersätze erreichen können – abhängig von Einkommen, Austauschzeitpunkt und Effizienz der neuen Anlage. Daneben stehen die Effizienzhaus-Programme für Neubau und Sanierung sowie das Wohneigentumsprogramm. Funktionsweise, Durchleitungsprinzip über die Hausbank und die Fallstricke bei Zinsbindung und Antragszeitpunkt: KfW-Förderung im Detail.

Die Landesförderbanken – oft übersehen

Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank mit Programmen, die auf die Bundesförderung aufsatteln: zinsgünstige Darlehen für Familien, Zuschüsse für Stadtumbau und Denkmalpflege, Programme für den ländlichen Raum. Beispiele: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Sächsische Aufbaubank, Investitionsbank Berlin, NRW.BANK, L-Bank Baden-Württemberg, Bayerische Landesbodenkreditanstalt, WIBank Hessen, ILB Brandenburg, NBank Niedersachsen, IB.SH Schleswig-Holstein, Thüringer Aufbaubank, Investitionsbank Mecklenburg-Vorpommern, ISB Rheinland-Pfalz, SIKB Saarland, Bremer Aufbau-Bank, IFB Hamburg. Fragen Sie aktiv danach – viele Berater haben nur die Bundesprogramme im Blick. Auch Kommunen fördern teils eigenständig, etwa Fassadensanierung in Altstadtbereichen.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Energieberatung / iSFP beauftragen – sie ist selbst förderfähig und hebt spätere Fördersätze.
  2. Förderlandschaft prüfen: KfW, BAFA, Landesförderbank, Kommune – und die Kombinierbarkeit klären (Kumulierungsverbote beachten).
  3. Anträge stellen – vor Vertragsabschluss mit Handwerkern. Lieferungs- und Leistungsverträge sollten eine aufschiebende Bedingung für den Förderfall enthalten.
  4. Erst dann beauftragen, umsetzen und Verwendungsnachweis führen.
  5. Parallel die steuerliche Seite prüfen: Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist alternativ der Steuerbonus für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG möglich (20 % über drei Jahre) – aber nicht zusätzlich zur Förderung derselben Maßnahme. Bei Vermietung zählt statt § 35c die Abschreibung.

Zur Übersicht: alle Themen im Wissensspeicher

Quellen: BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, Richtlinienstand ab 21.07.2026); KfW-Programm-Merkblätter (u. a. 458, 261, 124, 159); Förderbanken der Länder; § 35c EStG. Stand: August 2026 – Förderprogramme ändern sich häufig, verbindlich sind allein die aktuellen Merkblätter der Fördergeber. Allgemeine Bildungsinhalte, keine Beratung; alle Angaben ohne Gewähr.